Überblick
Unsere Beratungsleistungen
Der Kauf von ausländischen Unternehmen stellt inzwischen mehr als die Hälfte der gesamlen Transaktionen dar und der Eintritt in einen ausländischen Markt durch Übernahme eines einheimischen Unternehmens ist eine häufig gewählte Strategie.
Grenzüberschreitende M&A-Projekte sind in den letzten Jahren deutlich angestiegen.
M&A bieten die grundsätzliche Möglichkeit, die Kostenposition zu verbessern. Ober den Kauf eines Wettbewerbers und die anschließende Zusammenlegung der Produktion und die Abstimmung des Produktprogramms ist es z.B. möglich, Größeneffekte in Form einer günstigeren Kostenposition im Vergleich zu kleineren Unternehmen zu realisieren und damit die interne Ressourcenstruktur zu verbessern.
Der Markteintritt mittels M&A erlaubt eine deutliche Beschleunigung der Erschließung eines Marktes, da Vertriebssysteme, Kontakte zu den Kunden, geeignetes Personal sowie intime Marktkenntnisse bereits beim akquirierten Unternehmen vorhanden sind. Außerdem bieten M&A die Möglichkeit die Entwicklungskosten und -risiken zu verteilen und neue technologische Ressourcen zu akquirieren um die Innovationsfähigkeit zu steigern.
Für Mergers & Acquisitions (M&A), ein aus dem angelsächsischen Sprachraum übernommener Begriff hat sich keine allgemein gültige Definition in der deutschen Literatur durchsetzen können. Im weiteren Sinn werden mit Mergers & Acquisitions (M&A) alle Vorgänge beschrieben, die mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Unternehmen zusammenhängen. Je nach Auslegung fallen darunter auch die unterschiedlichsten Formen von Unternehmensverbindungen, Kooperationen, Joint Ventures und strategische Allianzen.
Im Deutschen stehen dem Begriff M&A die unterschiedlichsten Terminologien gegenüber. So spricht man von Unternehmenstransaktion, Unternehmenszusammenschluss, Unternehmensübernahme und Unternehmenserwerb bzw. Unternehmensverkauf.
Die direkte deutsche Übersetzung wäre "Fusionen und Akquisitionen".
Bei allen diesen beschriebenen Formen von M&A tritt ein Übergang von Eigentumsverhältnissen auf. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Transaktionstypen: Entweder erfolgen die Transaktionen durch den Vermögenserwerb der zum Unternehmen gehörenden Sachen und Rechte (Asset Deal) oder durch den Kapitalanteilerwerb der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung (Share Deal).
Um ein Gelingen des M&A-Prozesses zu ermöglichen, ist es essentiell, die teilweise stark divergierenden Interessen der unterschiedlichen Beteiligten in Einklang zu bringen.
Bei einer phasenorientierten Betrachtung bilden die Unternehmensmakler die erste relevante Gruppe. Wenngleich diese auch vermehrt zu einem Full-Service-Angebot tendieren, konzentrieren sie sich auf die Entgegennahme von Kauf- und Verkaufsbekundungen und die Kontaktanbahnung zwischen den beiden Parteien. Der Makler erhält sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer eine Provision bei erfolgreicher Vermittlung. Die Vorteile des Maklers liegen somit in seiner neutralen Position bei den Verhandlungen, in denen er als Schlichter und Vermittler zur Versachlichung der Atmosphäre beiträgt. Da sein Honorar an die Durchführung einer Transaktion gebunden ist, unterliegt er der Versuchung, eine Ausführung der Akquisition durchzusetzen.
Im Unterschied zu Unternehmensmaklern kommen spezialisierte Unternehmensberater bzw. M&A-Berater im Rahmen von M&A Beratung die Erledigung von Aufgaben in allen Phasen des M&A-Projekts in Frage. Insbesondere sind dabei die Strategieentwicklung, das Entwickeln von Akquisitionskriterien anhand von Stärken-Schwächen-Analysen beider Unternehmen, das Erstellen von Suchprofilen und Verkaufsmemoranden sowie die Planung und Organisation der Unternehmenseingliederung zu nennen. Einige namhafte Beratungen haben spezielle Module und Tools z.B. für die Integration entwickelt. Für steuerliche und juristische Probleme im Zusammenhang mit diesen Aufgaben arbeiten sie häufig eng mit Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern zusammen.
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