In den letzten Jahren konnten verstärkt Unternehmenstransaktionen von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen bzw. -kliniken verzeichnet werden. Deutschland verfügt über ein europaweit einzigartiges und beispielhaftes Netz von Kliniken und Einrichtungen der Rehabilitation mit großem Know-how und hohen Qualitätsstandards. Der demografische Wandel mit prognostizierten Nachfragesteigerungen bei zeitgleich hohen Margen, soliden Cashflows und beständigem Wachstum machen dieses Segment attraktiv.
ConAlliance verfügt über ein profundes Netzwerk und berät im Rahmen von Kauf und Verkauf von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (Reha-Kliniken).
Wir zeichnen uns hierbei durch tiefgreifende Branchenkenntnis im Segment der Vorsorge- und Reha-Einrichtungen bzw. -Kliniken, dem Fachwissen zu gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften und unseren Erfahrungen in der Durchführung von zahlreichen Transaktionen aus.
Wir bieten die objektive und konstruktive Begleitung in jeder Phase einer Unternehmenstransaktion von der ersten Analyse bis zum Abschluss der Transaktion. Unser Beratungsansatz ist ganzheitlich - von der Entwicklung der Kauf- oder Verkaufsstratgie, der systematischen Identifikation, Auswahl und diskreten Ansprache potenzieller Investoren bzw. von potenziellen Zielobjekten, der Durchführung von Auktionen, der Einrichtung von Datenräumen, der Begleitung von Due Diligence Prüfungen bis hin zur Verhandlung des Kaufvertrages und dessen Abschluss.
Darüber hinaus erstellen wir Gutachten und Expertisen, wie beispielsweise Commercial Due Diligences, Unternehmensbewertungen und Immobilienbewertungen.
Unter Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen werden Einrichtungen verstanden, die der stationären Behandlung der Patienten dienen, um eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) oder eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluss an Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen, auch mit dem Ziel, eine drohende Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Die Krankenkassen dürfen medizinische Leistungen zur Vorsorge nur in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen erbringen lassen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V besteht.
Für Ihre Anfrage stehen wir zu Ihrer Verfügung, gerne auch persönlich. Sprechen Sie uns an.
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